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Vom Haupthof - zur Hofgemeinde - zur Bauerschaft

Im 11. Jahrhundert, als das Christentum im Sachsenlande bereits festen Fuß gefaßt hatte, finden wir das Land in Gaue oder Grafschaften eingeteilt. Das jetzige Gebiet der Herrlichkeit gehörte dem Braemgau an, ursprünglich auch Hamaland genannt, jener alten Grafschaft, deren Hauptgerichtsstuhl in Borken lag. An der Spitze eines solchen Gaues stand der Graf ein vom Kaiser ernannter hoher Beamter. Dreimal im Jahre wurde das Goding oder Grafenting zusammengerufen, um über das Wohl des Gaues zu beraten, also Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen, Recht zu sprechen und die Jugend wehrhaft zu erklären. Wie sah es nun zu jener Zeit in den kleinsten Gemeinden aus, beispielsweise in dem Bezirk der heutigen Gemeinde Wulfen? Gemeinden nach unseren heutigen Vorstellungen gab es damals noch nicht, sie sind erst viele Jahrhunderte später entstanden. Die kleinste Gemeinschaft bildete zu jener Zeit die Hofgemeinde. Ihr Mittel-punkt war der Haupthof der älteste Hof also der Hof der bei der Besiedlung zuerst entstanden war. Ein solcher Hof war auch der alte Haupthof zu Wulfhem, der in der Nähe der heutigen Pastorat lag. Die dort vorhandenen Gärten trugen noch zu Beginn dieses Jahrhunderts den Namen ,,Burggarten". Auch hat man dort vor mehr als hundert Jahren Bruchstücke von altem Mauerwerk gefunden. Die heutigen Straßenbezeichnungen "Burghof" und "Burgring" erinnern an den damaligen Standort der Burg Wulfhem. Neue Ansiedlungen erfolgten in unmittelbarer Nähe eines solchen Haupt-hofes. So entstand die Hofgemeinde. In einer solchen Hofgemeinde behielt der Haupthof immer die Vorrangstellung. Die Hofgemeinde versammelte sich alljährlich an bestimmten Tagen auf dem Haupthof oder auch Richthof genannt, um die Hofgesetze zu verlesen, Vergehen zu bestrafen und Hofangelegenheiten zu beraten. Zur Bestreitung von Kriegskosten und allgemeinen Angelegenheiten wurden Abgaben erforderlich, die bei diesen Versammlungen entrichtet wurden. Für diese Versammlungen bildete sich später die Bezeichnung ,,Hofgericht. Die zu den Höfen gehörenden Gebäude und Grundstücke waren mit Wall, Graben und Hecken umgeben. Was darüber binauslag, hieß die ,,offene Mark" und gehörte mehreren Höfen gemeinsam. Der Besitzer des Haupthofes führte beim Hofgericht, so auch beim Marken-gericht, oder Holzgericht genannt, den Vorsitz. Fast alle Rechtsstreitigkeiten wurden an diesen beiden Gerichten, dem Hof- und Markengericht, abgeurteilt. Im heutigen Gebiet von Wulfen gab es zu jener Zeit 4 Hofgemeinden:

1. Dorf-Lehmkuhl-Köhl
2. Dimke-Surik-Kippheide
3. Deuten-Brosthausen
4. Sölten-Tüshaus.

Aus diesen Hofgemeinden, die zerstreut, von großen Wäldern und zum Teil von unwegsamen Mooren umgeben waren, entstanden die sp~teren Bauerschaften. Nach und nach gewannen die Haupthöfe an Macht und Ansehen und wurden dann von den Fürsten hochverdienten Beamten als Lehen gegeben, den soge-nannten Ministerialen oder auch Edelleuten. So erhielt gegen 1100 das Ministerialgeschlecht der von Wulfhem den Hof Wulfhem als Lehen und war bis zum 14. Jahrhundert in unserer Gegend reich begütert.
Quelle: 800 Jahre Gemeinde Wulfen St. Matthäus 1173 - 1973